E-Rechnungspflicht in Deutschland: Fristen, Formate und was das ERP können muss

Seit Anfang 2025 muss jedes inländische Unternehmen im B2B-Geschäft elektronische Rechnungen empfangen können. Die Pflicht, selbst elektronisch zu versenden, kommt gestaffelt hinterher. Was das praktisch bedeutet und was das ERP dafür können muss.

Zwei Pflichten, zwei Zeitpunkte

Die wichtigste Unterscheidung geht in der Diskussion oft unter: Empfangen und Versenden sind getrennt geregelt. Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 ohne Übergangsfrist — jedes inländische Unternehmen muss elektronische Rechnungen entgegennehmen und verarbeiten können.

Die Versandpflicht läuft dagegen in Stufen an, gestaffelt nach Unternehmensgrösse. Welcher Stichtag für Sie gilt, hängt vom Vorjahresumsatz ab. Das ist der Punkt, an dem sich eine kurze Rückfrage beim Steuerberater lohnt, statt sich auf eine allgemeine Jahreszahl zu verlassen.

Was als E-Rechnung zählt — und was nicht

Eine E-Rechnung ist nicht dasselbe wie eine Rechnung, die elektronisch verschickt wird. Verlangt ist ein strukturiertes Format, das die Rechnungsdaten maschinell auswertbar transportiert. Ein eingescanntes Papier oder ein gewöhnliches PDF ohne Datenteil erfüllt das nicht, selbst wenn es per E-Mail kommt.

FormatAufbauFür den Empfänger
ZUGFeRDStrukturierte Daten eingebettet in eine PDF-DateiPDF normal lesbar und zugleich automatisch verarbeitbar
X-RechnungReine XML-DateiNicht direkt lesbar, dafür durchgängig maschinell verarbeitbar
PDF ohne DatenteilReines LayoutdokumentGilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der Regelung

Welches der beiden zulässigen Formate sinnvoll ist, entscheidet in der Praxis der Empfänger. Wer viel an öffentliche Auftraggeber fakturiert, begegnet häufiger der X-Rechnung; im allgemeinen B2B-Geschäft ist ZUGFeRD verbreitet, weil das Dokument für Menschen lesbar bleibt.

Was das ERP können muss

Der entscheidende Punkt ist, wo die E-Rechnung entsteht. Wird sie nachgelagert über einen Konverter erzeugt, entstehen zwei Wahrheiten: die Rechnung im ERP und die Datei beim Dienstleister. Sauberer ist es, wenn die Datei mit der Rechnung selbst entsteht.

  • Das Format ist je Formular hinterlegt, nicht pro Rechnung manuell zu wählen.
  • Die Datei entsteht im regulären Rechnungslauf, auch bei Stapelläufen über viele Rechnungen.
  • Zahlungsbedingungen und Zahlungscode fliessen aus den Stammdaten in die Rechnungsdatei ein.
  • Die erzeugte Datei geht als Anhang mit der E-Mail hinaus und lässt sich zugleich für den Buchhaltungsexport nutzen.
  • Eingehende E-Rechnungen landen revisionssicher im Archiv, nicht in einem Mailpostfach.

Die Eingangsseite nicht vergessen

Über der Versandpflicht wird die Empfangsseite oft übersehen, obwohl sie früher greift. Eingehende E-Rechnungen müssen nicht nur ankommen, sondern auch auffindbar bleiben. Praktisch heisst das: Die Eingangsrechnung wird im System erfasst, den gelieferten Positionen zugeordnet und geprüft, das Dokument wandert ins Dokumentenmanagement.

Wie Kontor MED das abbildet

Beim Erstellen von Rechnungen und Gutschriften, die per E-Mail hinausgehen, erzeugt Kontor MED die Datei im eingestellten Standard — ZUGFeRD oder X-Rechnung. Festgelegt wird das Format in der Formularverwaltung, der Zahlungscode stammt aus den hinterlegten Zahlungsarten. Die Dateien gehen als Anhang mit der E-Mail hinaus und stehen zusätzlich für den DATEV-Export bereit. Kontor-XRG ergänzt Validierung und automatisierten Versand.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick aus Sicht des Warenwirtschaftssystems und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fristen und Schwellenwerte können sich ändern — bitte klären Sie den für Ihr Unternehmen geltenden Stichtag mit Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Geschäft elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für den Empfang gab es keine Übergangsfrist. Die Pflicht, selbst elektronisch zu versenden, läuft dagegen gestaffelt an.

Bis wann darf ich noch PDF-Rechnungen versenden?

Für den Versand gelten Übergangsregelungen, die nach Unternehmensgrösse gestaffelt sind und in mehreren Stufen auslaufen. Da die konkrete Frist vom Vorjahresumsatz abhängt und sich Regelungen ändern können, sollten Sie den für Sie geltenden Stichtag mit Ihrem Steuerberater abklären.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und X-Rechnung?

Beides sind zulässige Formate. Bei ZUGFeRD stecken die strukturierten Rechnungsdaten in einer PDF-Datei, die sich zugleich normal lesen lässt. Die X-Rechnung ist eine reine XML-Datei ohne lesbare Ansicht, dafür durchgängig maschinell verarbeitbar. Welches Format passt, hängt vom Empfänger ab.

Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail als E-Rechnung?

Nein. Eine reine Bilddatei oder ein PDF ohne strukturierten Datenteil gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der Regelung. Verlangt ist ein strukturiertes Format, das die Rechnungsdaten maschinell auswertbar transportiert — etwa ZUGFeRD mit eingebettetem Datenteil oder X-Rechnung als XML.

Was muss das ERP dafür können?

Es muss beim Rechnungslauf automatisch das geforderte Format erzeugen, statt es nachgelagert über einen Konverter zu erstellen. Praktisch heisst das: Das Format ist je Formular hinterlegt, die Datei entsteht mit der Rechnung und geht als Anhang mit der E-Mail hinaus — auch bei Stapelläufen über viele Rechnungen.

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