Sprechstundenbedarf (SSB)
In der Arztpraxis für mehrere Patienten verwendbare Produkte; per Sprechstundenbedarfsverordnung der kassenärztlichen Verbände geregelt.
Sprechstundenbedarf (SSB) bezeichnet Produkte, die in der Arztpraxis verwendet werden und für mehrere Patienten einsetzbar sind — z. B. Verbandstoffe oder bestimmte Notfallmedikamente.
Welche Produkte dazuzählen, ist in der Sprechstundenbedarfsverordnung der einzelnen kassenärztlichen Verbände geregelt. Die Praxis fordert sie per Rezept beim Lieferanten an; abgerechnet wird über die Krankenkasse oder eine Abrechnungsstelle.
Abwicklung in Kontor.MED siehe Sprechstundenbedarf.
- glossar
- ssb
- abrechnung