Sprechstundenbedarf (SSB)

In der Arztpraxis für mehrere Patienten verwendbare Produkte; per Sprechstundenbedarfsverordnung der kassenärztlichen Verbände geregelt.

Sprechstundenbedarf (SSB) bezeichnet Produkte, die in der Arztpraxis verwendet werden und für mehrere Patienten einsetzbar sind — z. B. Verbandstoffe oder bestimmte Notfallmedikamente.

Welche Produkte dazuzählen, ist in der Sprechstundenbedarfsverordnung der einzelnen kassenärztlichen Verbände geregelt. Die Praxis fordert sie per Rezept beim Lieferanten an; abgerechnet wird über die Krankenkasse oder eine Abrechnungsstelle.

Abwicklung in Kontor.MED siehe Sprechstundenbedarf.

  • glossar
  • ssb
  • abrechnung