Stornorechnung erstellen
Storniert eine Rechnung vollständig und setzt die Positionen auf offen zurück; laut Quellenlage nur als Ausnahmefall direkt nach dem Fehler vorgesehen.
Eine Stornorechnung storniert eine Rechnung in ihrer Gesamtheit. Typischer Anlass: Direkt nach der Fakturierung fällt auf, dass ein Preis falsch gesetzt oder eine Besonderheit übersehen wurde — und die Rechnung wurde dem Kunden noch nicht zugestellt.
Ablauf
Aufruf über das Belegarchiv im Register Buchhaltung des Startmenüs. Dort werden alle erstellten Rechnungen angezeigt und lassen sich filtern.
- Die zu stornierende Rechnung suchen.
- Über den Button „Stornorechnung“ die Stornorechnung erstellen.
- Stornogrund angeben und bestätigen.
Wirkung
Intern wird der Buchungsvorgang der zugrunde liegenden Rechnung storniert. Alle berechneten Positionen werden komplett zurückgesetzt:
- Die Auftragspositionen stehen wieder im Status offen bzw. geliefert.
- Die Positionen sind im Auftrag wieder verfügbar, Preise lassen sich anpassen, Positionen auch entfernen.
- Anschließend kann die neue Rechnung mit den gewünschten Modifikationen erstellt werden.
Wichtig: Die fakturierten Positionen sind danach wieder offen. Sie müssen entweder neu fakturiert oder gelöscht werden, wenn keine Rechnung mehr entstehen soll.
Anwendbare Belegarten
- Rechnungen aus dem Bereich Praxisbedarf und Sachkosten
- Sprechstundenbedarfsrechnungen
- Theoretisch auch Gutschriften, was aber selten genutzt wird
Einordnung: wann stattdessen Gutschrift?
Die Quellen setzen hier unterschiedliche Akzente. Die ausführlichere Darstellung [1] rät ausdrücklich zur Zurückhaltung:
Die Stornorechnung sollte nur im Ausnahmefall verwendet werden und nur direkt, nachdem der Fehler aufgefallen ist. Ansonsten sollten Gutschriften bzw. Korrekturrechnungen erstellt werden.
Quelle [2] beschreibt die Stornorechnung dagegen allgemeiner als „in vielen Fällen die Lösung", ohne diese Einschränkung zu nennen. Im Zweifel gilt die engere Auslegung: Storno nur vor Zustellung an den Kunden, danach Gutschrift oder Korrekturrechnung. Für reine Layout- oder Adresskorrekturen ist ohnehin der Wiederholungsdruck der einfachere Weg.
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