Stornorechnung erstellen

Storniert eine Rechnung vollständig und setzt die Positionen auf offen zurück; laut Quellenlage nur als Ausnahmefall direkt nach dem Fehler vorgesehen.

Eine Stornorechnung storniert eine Rechnung in ihrer Gesamtheit. Typischer Anlass: Direkt nach der Fakturierung fällt auf, dass ein Preis falsch gesetzt oder eine Besonderheit übersehen wurde — und die Rechnung wurde dem Kunden noch nicht zugestellt.

Ablauf

Aufruf über das Belegarchiv im Register Buchhaltung des Startmenüs. Dort werden alle erstellten Rechnungen angezeigt und lassen sich filtern.

  1. Die zu stornierende Rechnung suchen.
  2. Über den Button „Stornorechnung“ die Stornorechnung erstellen.
  3. Stornogrund angeben und bestätigen.

Wirkung

Intern wird der Buchungsvorgang der zugrunde liegenden Rechnung storniert. Alle berechneten Positionen werden komplett zurückgesetzt:

  • Die Auftragspositionen stehen wieder im Status offen bzw. geliefert.
  • Die Positionen sind im Auftrag wieder verfügbar, Preise lassen sich anpassen, Positionen auch entfernen.
  • Anschließend kann die neue Rechnung mit den gewünschten Modifikationen erstellt werden.

Wichtig: Die fakturierten Positionen sind danach wieder offen. Sie müssen entweder neu fakturiert oder gelöscht werden, wenn keine Rechnung mehr entstehen soll.

Anwendbare Belegarten

  • Rechnungen aus dem Bereich Praxisbedarf und Sachkosten
  • Sprechstundenbedarfsrechnungen
  • Theoretisch auch Gutschriften, was aber selten genutzt wird

Einordnung: wann stattdessen Gutschrift?

Die Quellen setzen hier unterschiedliche Akzente. Die ausführlichere Darstellung [1] rät ausdrücklich zur Zurückhaltung:

Die Stornorechnung sollte nur im Ausnahmefall verwendet werden und nur direkt, nachdem der Fehler aufgefallen ist. Ansonsten sollten Gutschriften bzw. Korrekturrechnungen erstellt werden.

Quelle [2] beschreibt die Stornorechnung dagegen allgemeiner als „in vielen Fällen die Lösung", ohne diese Einschränkung zu nennen. Im Zweifel gilt die engere Auslegung: Storno nur vor Zustellung an den Kunden, danach Gutschrift oder Korrekturrechnung. Für reine Layout- oder Adresskorrekturen ist ohnehin der Wiederholungsdruck der einfachere Weg.

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